Das Kollektiv IndependentWHO ist der Meinung, dass im Bereich des Strahlenschutzes die WHO dringend die folgenden 6 Punkte umsetzen muss:
1. Wiederbesetzung der Abteilung für Strahlung und Gesundheit und die Anstellung unabhängiger und international anerkannter Experten. Ihre Aufgabe: Leitung und Koordination der Maßnahmen bei Katastrophen wie Fukushima und Tschernobyl im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie Untersuchung der Gesundheitsfolgen in Verbindung mit der Kernenergie ganz allgemein.
2. Einleitung von Sofortmaßnahmen, in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern, einschließlich des Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), damit sichergestellt ist, dass den Menschen in den kontaminierten Regionen eine adäquate medizinische Versorgung, Behandlung und Strahlenschutz zuteil wird.
3. Vorrangige Koordination, zusammen mit kompetenten Partnern, des Importes von sauberen Nahrungsmitteln, die sämtliche Ernährungsbedürfnisse der Menschen, die in den kontaminierten Gebieten leben, erfüllen und das Durchführen von Maßnahmen (z.B. die tägliche Austeilung von Apfelpektin), die geeignet sind, das Ausscheiden von Radionukliden zu erleichtern und die in signifikanter Weise die Strahlendosen verringern helfen, die an die Zellen und an sensible Organe abgegeben werden.
4. Einsetzen einer Kommission für ionisierende Strahlung und Gesundheit, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt, um die Gesundheitsfolgen des Unfalls von Tschernobly wissenschaftlich zu untersuchen. Dabei sind alle von unabhängigen Forschern erarbeitete Studien einzubeziehen (d.h. es dürfen keinerlei finanzielle oder sonstige Verbindungen mit der Atomindustrie oder mit den Verbänden der Atomindustrie bestehen). Die Kommission ist der Weltgesundheitsversammlung der WHO rechenschaftspflichtig.
5. Schaffung von Arbeitsgruppen innerhalb der Kommission, um die verfügbaren Beweise sowie die Mängel in der Forschung hinsichtlich verschiedener Gesichtspunkte des Strahlenschutzes zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, sowie prioritär die Einsetzung einer Arbeitsgruppe über die Gesundheitsfolgen interner, chronischer Niedrigstrahlung und einer Arbeitsgruppe über die Auswirkungen externer und interner Strahlungsquellen auf das menschliche Genom.
6. Vollständige Veröffentlichung und Bereitstellung der Protokolle der Konferenzen von Genf 1995 und Kiew 2001 über die Gesundheitsfolgen der Katastrophe von Tschernobyl.